30. November 2017
Vortrag Heribert Kröger
Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Trier
Asyl im Umfeld von Flucht und Einwanderung
Einführung:
Hans-Josef Graefen
Präsident des OLG Koblenz a.D.
Veranstaltungsort:
SDG Nord Koblenz
Stresemannstraße 3-5
56073 Koblenz
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28. Juni 2017
Vortrag Prof. Dr. Uwe Berlit
Vors. Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Digitale Justiz - Themen, Gründe, Chancen, Risiken
Veranstaltungsort:
Justizzentrum Koblenz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
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28. Januar 2016
Vortrag Christian Harmsen
Rechtsanwalt, Bird & Bird LLP, Düsseldorf
Große oder kleine Patentschlachten
Einführung:
Martin Görlitz
Vorstand GÖRLITZ Stiftung ISSO Institute for Sozial & Sustainable Oikonomics
Veranstaltungsort:
Großer Sitzungssaal Struktur- & Genehmigungsdirektion Nord
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
Juristische Gesellschaft Mittelrhein e. V. bringt gefragte Fachleute nach Koblenz
Am 28.01.2016 traf sich die Juristische Gesellschaft Mittelrhein e.V. zu einer viel beachteten Vortragsveranstaltung. Kompetent eingeführt von Martin Görlitz, Vorstand der Görlitz
Stiftung ISSO Institute for Social & Sustainable Oikonomics, referierte Rechtsanwalt Christian Harmsen, Partner der internationalen Anwaltskanzlei Bird & Bird LLP aus Düsseldorf,
zum Thema "Große und kleine Patentschlachten". Harmsen gehört zu den bekanntesten deutschen Anwaltspersönlichkeiten im Patentecht und ist an vielen großen Patentstreitigkeiten um
Smartphones, Netzwerkausrüstung oder Pharmazeutika beteiligt. In der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz gab Harmsen den Mitgliedern der Gesellschaft einen spannenden
Einblick in die patentrechtliche Praxis.
Bei Patentprozessen ist Deutschland Weltmarktführer. Das deutsche Recht sieht getrennte Verfahren für Verletzung und Nichtigkeit eines Patents vor. Dies bedeutet einen strategischen Vorteil
für Patentinhaber. Folglich tragen die größten Unternehmen der Welt ihre Patentprozesse hierzulande und insbesondere vor den Landgerichten Düsseldorf, Mannheim und München aus. Oftmals
geht es dabei aber nicht darum, den Gegner vom Markt fern zu halten sondern ihn zur Zahlung einer Lizenzgebühr zu motivieren.
Besonders umkämpft sind laut Harmsen derzeit standardessenzielle Patente. Etliche Patente in der Elektronik betreffen standardisierteTechnologien wie beispielsweise MP3, GSM, UMTS, WLAN oder LTE.
Die Inhaber derartiger Patente sind verpflichtet, jedem Dritten eine Lizenz an diesen Patenten zu sog. FRAND Bedingungen zu erteilen (fair, reasonable and non discriminatory). Der
Gerichtshof der Europäischen Union hat seinem aufsehenerregenden Urteil in Sachen Huawei ./. ZTE (C 170/13) im letzten Jahr entschieden, unter welchen Voraussetzungen diese Lizenzverpflichtung
einem patentrechtlichen Unterlassungsanspruch entgegen stehen kann. Auch an diesem Verfahren war Harmsen beteilgt, so dass er den Mitgliedern Informationen aus erster Hand berichten konnte.
Dem kompetenten Vortrag folgten viele Fragen und eine lebhafte Diskussion. Die Gesellschaft bot den anwesenden Mitgliedern an diesem Abend mal wieder einen großartigen Einblick in ein
faszinierendes Rechtsgebiet, von dem viele schon gehört hatten, sich aber die wenigsten zuvor etwas vorstellen konnten.
Wie der Vorsitzende Dr. hc mult. Karl-Jürgen Wilbert dazu erläuterte, sei es das Ziel der Juristischen Vereinigung Mittelrhein, Vorträge auf hohem Niveau, gehalten von
international anerkannten Fachleuten der Wissenschaft wie der Praxis wie auch populärere Veranstaltungen für viele hundert Zuhörer an bekannten Orten im Raum Koblenz in einem guten
Gleichklang der interessierten Öffentlichkeit anzubieten. Nach der Auffassung von Wilbert gehört auch dazu, dass gerade in den ersten Jahren seit Gründung der Juristischen Gesellschaft
in 2013 eine gewisse Dichte der Veranstaltungen stattfinde, um so eine stärkere Bindung der interessierten Juristen und Nichtjuristen an die Gesellschaft zu erreichen. Hier sei man auf
einem guten Weg, so Wilbert ergänzend.
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5. November 2015
Vortrag Wolfgang Schlick
Staatshaftung oder Eigenverantwortung - wo liegen die Grenzen?
Einführung:
Hans-Josef Graefen
Präsident des OLG Koblenz
Veranstaltungsort:
Historischer Rathaussaal der Stadt Koblenz
Jesuitenplatz
56068 Koblenz
Pressebericht:
Staatshaftung oder Eigenverantwortung - wo liegen die Grenzen?
Mit diesem Thema befasste sich der letzte Vortrag der juristischen Gesellschaft Mittelrhein vom 05. November 2015 im historischen Ratshaussaal der Stadt Koblenz. Referent war der langjährige Vizepräsident des Bundesgerichtshofs Wolfgang Schlick, der dem für Staatshaftungsfragen zuständigen dritten Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mehr als 20 Jahre angehört hatte und in seinem Vortrag einen erschöpfenden Überblick über die zentralen Fragestellungen des Staatshaftungsrechts vermittelte.
Wie gestaltet sich die Haftung, wenn die Besucherin eines Friedhofs von einem umstürzenden Grabstein schwer verletzt wird; wer haftet dafür, wenn der Fahrer eines tiefergelegten Fahrzeugs beim Einfahren in eine Parkbucht mit dem vorderen Karosserieteil seines Fahrzeugs auf dem Randstein aufsetzt? Was gilt, wenn eine Fußgängerin bei der Überquerung des Mittelstreifens einer breiten, innerstädtischen Straße über einen Überweg aus rissigen, verwitterten und unebenen Betonplatten aus DDR-Beständen stürzt? Wieweit reichen die winterliche Räum- u. Streupflichten auf öffentlichen Straßen und Wegen und wer haftet, wenn Äste von Bäumen herab stürzen.
Die Antwort auf all diese Fragen gibt das Staatshaftungsrecht, also jene gesetzlichen Bestimmungen, die sich mit der Haftung des Staates für die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten befassen. Entscheidend ist bei den vorstehend geschilderten Fallgestaltungen, ob die Mitarbeiter des Staates die ihnen gegenüber den Bürgern obliegenden Verkehrssicherungspflichten schuldhaft verletzt haben. Im ersten Fall kommt eine Haftung nur dann in Frage, wenn die Gemeinde ihre Verpflichtung zur Überprüfung der auf dem gemeindeeigenen Friedhof befindlichen Grabsteine und Grabdenkmale auf ihre Standsicherheit vernachlässigt hat. Im Fall des tiefergelegten Autos wurde eine Haftung im Ergebnis verneint, weil der Randstein gerade nicht mehr als Bestandteil der Parkbucht angesehen würde und dies auch jedem Verkehrsteilnehmer bewusst sei. Die gestürzte Fußgängerin wiederum setzte sich mit ihrem Rechtsstandpunkt gegenüber der betroffenen Kommune durch. Innerörtliche Straßen und Gehwege sind nur dann zu streuen, wenn auf ihnen ein nicht unbedeutender Verkehr stattfindet. Abseitsliegende Verkehrswege fallen darunter nicht. Ebenso liegt es auf der Hand, dass eine Kommune nicht lückenlos jeden Baum auf sein Gefährdungspotential überprüfen kann.
Eine weitere wichtige Fallgruppe dieses wichtigen Rechtsgebiets sind etwa Auskünfte, die einem um Auskunft nachsuchenden Bürger erteilt werden und die nicht selten zur Grundlage weitreichender wirtschaftlicher Dispositionen oder für die weitere Lebensplanung gemacht werden. Das betrifft z. B. den Wechsel aus einem bisherigen privaten Anstellungsverhältnis in das Amt eines Professors an einer Fachhochschule oder bei Anfragen langfristig Beschäftigter zu den Auswirkungen eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis auf die Rente oder sonstige Versorgungsanwartschaften. Naheliegender Weise ist hier das schutzwürdige Vertrauen des anfragenden Bürgers besonders hoch zu veranschlagen, so dass in diesen Fällen in der Regel auch der Staat für die schuldhaft falsch erteilte Auskunft haftet.
Nicht jede Amtspflichtverletzung, die sich für einen Bürger nachteilig auswirkt, führt jedoch zu einem Schadensersatzanspruch. Der geschädigte Bürger ist vielmehr nur dann anspruchsberechtigt, wenn die verletzte Amtspflicht auch gerade ihm gegenüber bestanden hat; die nach Auffassung des Referenten schwierigste Frage des Amtshaftungsrecht überhaupt.
Generell - so der Referent - komme es im Recht der Staatshaftung darauf an, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den berechtigten Ansprüchen des Bürgers und einerseits und einer ausufernden Inanspruchnahme des Staates andererseits zu finden.
Die besondere Erfahrung des Referenten im Staatshaftungsrecht wurde deutlich anhand seines Ausblicks auf die haftungsrechtlichen Konsequenzen, die durch die unrichtige Anwendung von Vorschriften der Europäischen Union durch ihre Mitgliedsstaaten ausgelöst werden können.
Hier hat der EuGH einen eigenen europarechtlichen Staatshaftungsanspruch kreiert, der einen Mitgliedsstaat zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die dem Einzeln durch dem Mitgliedsstaat zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, sofern der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen diesem Verstoß und dem den einzelnen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht. Einen qualifizierten Verstoß im Sinne dieser Rechtsprechung sieht der EuGH allerdings nur dann als gegeben an, wenn der betreffende Mitgliedsstaat bei der Wahrnehmung seiner Rechtssetzungsbefugnisse die Grenzen offenkundig und erheblich überschritten hat. Dass es unter diesen Voraussetzungen ausgesprochen schwierig ist, Schadensersatzansprüche gegen einen einzelnen Mitgliedsstaat durchzusetzen, dürfte auf der Hand liegen.
Unübersehbare Nachdenklichkeit löste der Referent im Auditorium mit seinen abschließenden Betrachtungen zu den wahrhaftig komplizierten Rechtsfragen aus, die sich dann stellen, wenn durch das Handeln der Bundeswehr bei Auslandseinsätzen Zivilpersonen zu Schaden kommen; eine hochaktuelle Fragestellung, wie das derzeit beim BGH anhängige, sog. Kundus-Verfahren deutlich macht. Bekanntlich waren bei einem Luftangriff auf einen Tanklaster in der Nähe von Kundus im September 2009 auch Zivilpersonen getötet und verletzt worden. Der Luftangriff wurde auf Anforderung eines deutschen Oberst durchgeführt. Hier mahnte der Referent eindringlich die Verabschiedung einer gesetzlichen Regelung an, die den besonderen Umständen Rechnung trägt, unter denen ein solcher militärischer Auslandseinsatz stattfindet. Es dürfte nicht außer Acht gelassen werden, dass kriegerische Auseinandersetzungen in jeder Hinsicht einen Ausnahmezustand darstellen, der sich dadurch auszeichnet, dass in kürzester Zeit in extremen Drucksituationen Entscheidungen getroffen und Befehle erteilt werden müssen, die möglicherweise über das Leben und den Tod hunderter von Menschen entscheiden. Die Anwendung des zivilrechtlichen Haftungsmaßstabs dürfte diesen Umständen kaum gerecht werden.
Es gelang dem Referenten mühelos, dem dankbaren Auditorium einen überfassenden Überblick über alle wesentlichen Fragestellungen und Entwicklungen des Staatshaftungsrechts zu geben. Der juristischen Gesellschaft Mitterhein ist es damit gelungen, ihrer an Highlights wahrhaftig nicht armen Vortragsreihe ein weiteres hinzuzufügen.
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10. September 2015
Vortrag Dr. Yvonne Volk-Weber
Compliance - Herausforderung und Chance
Einführung:
Dr. Peter Görg
Debeka Koblenz
Veranstaltungsort:
Debeka Koblenz
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18
56073 Koblenz
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07. Juli 2015
Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haas
Legal Management in der BASF
Begrüßung durch den Vorsitzenden der Juristischen Gesellschaft
Einführung:
Staatssekretär Uwe Hüser
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Mainz
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26. März 2015
Vortrag Wolfgang Kubicki
Justiz und Medien
Begrüßung durch den Vorsitzenden der Juristischen Gesellschaft
Einführung:
Hans-Jörg Assenmacher,
Notar
Veranstaltungsort:
Porsche Zentrum Koblenz,
Andernacher Straße 210,
56070 Koblenz
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27. Januar 2015
Vortrag
Offizial, Abt. em. Prof. Dr. Dominicus Meier
Barmherzigkeit ohne Gerechtigkeit?
Recht als Funktion der Gerechtigkeit und Grundlage für ein barmherziges Handeln in der Kirche
Einführung:
Rektor Pater Prof. Dr. Rheinbay,
Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar |
27. November 2014
Vortrag
Prof. Dr. Thomas Koblenzer
Unternehmensnachfolge im Hinblick
auf die jüngsten Entwicklungen zum Erbschaftsteuerrecht
Einführung:
Prof. Dr. W. Edelfried Schneider |
04. Juni 2014
Vortrag
Prof. Dr. Friedhelm Hufen
Darf Satire wirklich alles?
Schranken der Kunst- und Meinungsfreiheit
Einführung:
Hans-Josef Graefen,
Präsident des OLG Koblenz |
14. Mai 2014
Vortrag
Hermann Summa,
Richter am OLG Koblenz
Vergabe ohne Vergaberecht:
Auftraggeberbegriff - Inhouse-Vergabe - Zusammenarbeit öffentlicher Auftraggeber
Einführung:
Justiziar Manfred Rube,
Geschäftsführer Handwerkskammer Koblenz |
05. Februar 2014
Vortrag
Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D.
Offene Welt und begrenzte Demokratie
Einführung:
Prof. Dr. J. Felix Hampe,
Universität Koblenz |